Der Digital Services Coordinator – der neue Wächter in der Bundesnetzagentur

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    Regulation

Florian Bochert

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Seit Mitte Mai gibt es in Deutschland eine neue Abkürzung – DSC. Damit ist allerdings nicht, wie man vielleicht vermuten könnte, ein Fußballverein oder eine neue Reality-TV-Serie gemeint. Stattdessen steht die Abkürzung für den Digital Services Coordinator der Bundesnetzagentur. Und auch wenn diese Abkürzung vielleicht nicht sonderlich einprägsam sein mag, ist der DSC eine Erleichterung für alle, die das Internet nutzen. Aber was ist der DSC und was macht er?

Der DSC stellt sicher, dass die Bestimmungen des Digital Services Act der EU eingehalten werden. An anderer Stelle hat Cathleen hier im Blog bereits den Digital Services Act kurz erklärt, der im Februar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Als EU-Gesetz muss der Digital Services Act von allen EU-Mitgliedsstaaten national umgesetzt werden. In Deutschland ist für diese Umsetzung der DSC als neues Amt innerhalb der Bundesnetzagentur zuständig. Der DSC soll also aufpassen, dass die Vorschriften des Digital Services Act auch wirklich eingehalten werden und dass wir als User uns sicher und frei im Netz bewegen können. Er ist sozusagen der deutsche Wächter über den Digital Services Act.

Um die Umsetzung des Digital Services Act zu gewährleisten, hat der DSC vielfältige Aufgaben. So bietet er zum Beispiel ein Beschwerdeportal an, hat die Aufsicht über sogenannte „trusted flaggers“ und über außergerichtliche Streitbeilegungsstellen, beantwortet Anträge auf Datenzugang, und stimmt sich mit der Europäischen Kommission ab. Jeder dieser Aufgaben gucken wir uns im Folgenden kurz an.

Für die meisten von uns ist vermutlich das Beschwerdeportal am wichtigsten. Dort können wir als User mögliche Verstöße gegen den Digital Services Act melden, die uns im Internet auffallen. Solche Verstöße können vorliegen, wenn zum Beispiel

  • Nutzungsbedingungen nicht einfach auffindbar oder verständlich sind,
  • Werbung nicht klar gekennzeichnet ist,
  • Algorithmen zur Empfehlung von Inhalten nicht klar und verständlich erläutert sind,
  • Eine Plattform kein Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte hat,
  • Von uns geteilte Inhalte gesperrt oder unser Benutzerkonto geschlossen werden, ohne dass dies klar begründet wurde, oder
  • Eine Plattform keine Beschwerden gegen das Sperren von Inhalten oder Löschen von Benutzerkonten zulässt.

In jedem dieser Fälle können wir dem DSC über das Beschwerdeportal Bescheid geben. Allerdings ist der DSC nicht dafür zuständig, rechtwidrige Inhalte im Internet zu löschen. Dies muss die Plattform tun, auf der ein rechtswidriger Inhalt geteilt wurde. Der DSC kann lediglich eingreifen, wenn eine Plattform dieser Pflicht nicht nachkommt und keine ausreichenden Maßnahmen gegen einen rechtwidrigen Inhalt ergreift. Gleichzeitig hat der DSC die Aufsicht über sogenannte „trusted flagger“ – Organisationen mit besonderer Expertise, die online-Plattformen bei der Identifizierung von rechtwidrigen Inhalten unterstützen.

Neben solchen „trusted flagger“ ist der DSC auch zuständig für außergerichtliche Steitbeilegungsstellen. Diese sollen als unabhängige Einrichtungen Streitfälle zwischen uns Usern und Plattformen fair, schnell und transparent lösen können. Außerdem beantwortet der DSC Anträge auf Datenzugang von Forscherinnen und Forschern, die Daten der großen online-Plattformen und online-Suchmaschinen für wissenschaftliche Zwecke nutzen möchten. Zuletzt stimmt sich der DSC regelmäßig mit der Europäischen Kommission ab, damit der Digital Services Act in allen EU-Mitgliedsstaaten einheitlich umgesetzt wird.

Insgesamt ist der DSC also eine wichtige Institution, die wir auf jeden Fall im Blick behalten sollten. Denn noch ist unklar, wie genau diese neue Rolle des DSC ausgestaltet wird und welcher Einfluss ihr letztlich zukommt. Der Digital Services Act wird von vielen als eine große gesetzliche Errungenschaft angesehen. Ob dieses Gesetz in Deutschland aber erfolgreich umgesetzt wird, hängt maßgeblich vom DSC ab. Der DSC muss also so ausgestattet werden, dass er seine Aufgaben effektiv erfüllen kann. Als Nutzer können wir zumindest einen Teil dazu beitragen, indem wir das Beschwerdeportal auch wirklich nutzen. Einen Link zum Beschwerdeportal des DSC findet ihr hier und mehr Informationen über den DSC findet ihr hier.


Florian Bochert

Florian Bochert

Praktikant

Florian Bochert ist Praktikant im Projekt „Upgrade Democracy“ der Bertelsmann Stiftung. Nach einem Studium der Politikwissenschaft an der Harvard Universität studiert er derzeit Internationale Beziehungen mit Fokus auf die EU an der Hertie School in Berlin. Gleichzeitig arbeitet er am Wissenschaftszentrum für Sozialforschung Berlin (WZB) in der Abteilung „Transformationen der Demokratie“.

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